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July 1, 2026

Wohnsitz ummelden in Aachen: Fristen, Unterlagen, Termin

Symbolbild zum Thema „Wohnsitz ummelden in Aachen: Fristen, Unterlagen, Termin" – Guter Hirte Aachen

Du bist nach Aachen gezogen oder innerhalb der Stadt umgezogen? Dann musst du deinen Wohnsitz ummelden – und zwar innerhalb von zwei Wochen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Unterlagen du brauchst, wie du einen Termin buchst, was es mit der Wohnungsgeberbestätigung auf sich hat und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest. Außerdem erfährst du, wann Zweitwohnungsteuer fällig werden kann und was der Rundfunkbeitrag damit zu tun hat.

  • Du hast nach einem Umzug innerhalb Aachens oder in die Stadt genau zwei Wochen Zeit für die Ummeldung – sonst droht ein Bußgeld.
  • Du brauchst zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung von deinem Vermieter – ohne dieses Dokument läuft nichts.
  • Seit April 2025 kannst du die An- und Ummeldung in Aachen auch vollständig online erledigen – ein Vor-Ort-Termin ist optional.
  • Als Student mit Erst- und Zweitwohnsitz musst du prüfen, ob Zweitwohnungsteuer in Aachen anfällt – und ob eine Befreiung möglich ist.
  • Den Rundfunkbeitrag musst du nach dem Umzug eigenständig ummelden oder neu anmelden – das erledigt das Bürgeramt nicht für dich.

Warum die Frist von zwei Wochen wirklich ernst ist

Das Bundesmeldegesetz ist da eindeutig: Laut § 17 musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden [1][7]. Das gilt für Zuzüge von außerhalb genauso wie für Umzüge innerhalb Aachens. Wechselst du zum Beispiel von Aachen-Mitte nach Aachen-West, ist das technisch eine Ummeldung – die Zwei-Wochen-Frist bleibt aber dieselbe [2].

Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, kann aber durchaus spürbar sein. Gerade zum Semesterstart hast du ohnehin genug um die Ohren – also am besten direkt in der ersten Woche nach dem Einzug erledigen, solange die Energie noch da ist.

Kurz zur Begrifflichkeit: Von "Ummelden" spricht man, wenn dein Wohnsitz innerhalb der Stadtgrenzen wechselt. Kommst du von einer anderen Stadt nach Aachen, ist es technisch eine "Anmeldung". Für dich als Nutzer läuft der Prozess aber praktisch identisch ab – du gehst zum Bürgeramt oder nutzt den Online-Dienst und gibst deine neue Adresse an [1][2].

Welche Unterlagen brauchst du?

Bevor du beim Bürgeramt erscheinst oder das Online-Formular ausfüllst, solltest du alle Dokumente beisammen haben. Der häufigste Grund für eine gescheiterte Ummeldung: Die Wohnungsgeberbestätigung fehlt. Dein Vermieter ist nach § 19 Bundesmeldegesetz gesetzlich verpflichtet, dir dieses Dokument auszustellen [8]. Ohne es kannst du dich nicht ummelden – Punkt.

Hier ist die vollständige Checkliste:

DokumentPflicht?Hinweis
Personalausweis oder ReisepassJaMuss gültig sein
WohnungsgeberbestätigungJaVom Vermieter, mit Unterschrift und Datum [8]
Anmeldeformular (ausgefüllt)JaOnline verfügbar oder vor Ort [1][2]
ImmatrikulationsbescheinigungNeinNur relevant für Zweitwohnsitz-Befreiungsantrag
Ausgefüllter Befreiungsantrag (Zweitwohnungsteuer)NeinWenn du Hauptwohnsitz anderswo behältst [6]

Die Wohnungsgeberbestätigung ist kein langer Vertrag, sondern ein überschaubares Formular: Name und Anschrift des Vermieters, deine neue Adresse, dein Name und das Einzugsdatum. Die Stadt Aachen stellt Musterformulare bereit [2]. Falls dein Vermieter das Dokument verweigert oder ewig auf sich warten lässt, wende dich direkt an das Einwohnermeldeamt – das kennt genau diese Situation und hat Lösungswege parat. Mehr dazu erfährst du im Artikel Wohnungsgeberbestätigung erklärt: Anmelden trotz Zwischenmiete.

Wie funktioniert die Online-Ummeldung in Aachen?

Seit April 2025 bietet die Stadt Aachen die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an – du kannst An- und Ummeldung also vollständig digital erledigen, ohne das Bürgeramt aufzusuchen [3][4]. Gerade mitten in der Prüfungsphase oder kurz nach dem Ankommen ist das ein echter Vorteil.

Für die Online-Variante brauchst du ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie die passende App oder ein Kartenlesegerät [3]. Die Wohnungsgeberbestätigung reichst du digital ein – ein Foto oder Scan reicht in der Regel aus. Das Serviceportal der Stadt Aachen findest du unter dem Stichwort "Elektronische Wohnsitzanmeldung" [3].

Keine eID oder lieber persönlich? Dann buchst du einen Termin beim Bürgeramt Aachen über das Serviceportal [1][2]. Einfach so ohne Termin erscheinen ist zwar möglich, bedeutet aber oft lange Wartezeiten – besonders zum Semesterstart im Oktober ist das Bürgeramt voll. Früh dran sein lohnt sich also.

Einen ausführlichen Schritt-für-Schritt-Ablauf für den Vor-Ort-Besuch findest du im Artikel Bürgeramt Aachen: Wohnsitz anmelden – Schritt für Schritt.

Erst- oder Zweitwohnsitz? Was du als Student wissen musst

Viele Studierende ziehen für das Studium nach Aachen, behalten aber ihren alten Hauptwohnsitz bei den Eltern. Das ist grundsätzlich möglich – aber nicht automatisch kostenlos. Aachen erhebt eine Zweitwohnungsteuer auf Basis der Jahresrohmiete [6]. Ist Aachen dein Zweitwohnsitz, können also Kosten auf dich zukommen.

Als Student kannst du jedoch einen Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer stellen – nämlich dann, wenn du ledig bist und das Studium der Hauptgrund für den zweiten Wohnsitz ist. In diesem Fall gilt Aachen als sogenannter "berufsbedingt bedingter Zweitwohnsitz", und du bist von der Steuer befreit [6]. Den Antrag stellst du direkt beim Einwohnermeldeamt – bring deine Immatrikulationsbescheinigung mit.

Alternativ kannst du deinen Hauptwohnsitz komplett nach Aachen verlegen. Die Vorteile: kein Ärger mit der Zweitwohnungsteuer, die BAföG-Wohnkostenpauschale greift in manchen Fällen besser, und du kannst in Aachen wählen gehen. Der Nachteil: Für Kindergeld oder bestimmte Vergünstigungen am Heimatort kann der Hauptwohnsitz dort relevant sein. Am besten kurz mit deinen Eltern oder dem BAföG-Amt abklären. Alles rund um BAföG und Wohnkosten erklärt der Artikel BAföG in Aachen: Amt, Antrag & Wohnkostenpauschale erklärt.

Für Studierende in Aachen-West – etwa im Campus-West-Quartier – lohnt sich übrigens auch ein Blick auf die Lagevorteile: Wer seinen Hauptwohnsitz direkt dort hat, profitiert von kurzen Wegen zur RWTH und zum Unicampus [5].

Was passiert nach der Ummeldung noch?

Mit der Ummeldung beim Bürgeramt ist es leider noch nicht getan. Es gibt ein paar weitere Stellen, die du über deine neue Adresse informieren musst – und eine davon vergessen erstaunlich viele.

Der Rundfunkbeitrag läuft personengebunden und wohnungsbezogen. Nach einem Umzug musst du deine neue Adresse beim Beitragsservice selbst melden [9]. Das geht schnell online unter rundfunkbeitrag.de. Ziehst du in eine WG ein, in der bereits jemand zahlt, oder warst du bisher in einer WG angemeldet, kläre vorher, ob du weiterhin eigenständig beitragspflichtig bist oder dich befreien lassen kannst [9].

Darüber hinaus solltest du folgende Stellen informieren:

  • Deine Bank (Konto, Kreditkarte)
  • Die Hochschule bzw. das Studierendensekretariat
  • Das BAföG-Amt, falls du Förderung beziehst
  • Deine Krankenversicherung
  • Eventuelle Arbeitgeber (Nebenjob, Werkstudentenstelle)
  • Abonnements, Online-Shops, Lieferdienste

Außerdem: Hast du ein Auto, musst du auch die Kfz-Zulassung mit der neuen Adresse aktualisieren lassen – und dich gegebenenfalls in der neuen Parkzone registrieren. Alles rund um Parkzonen in Aachen findest du in einem eigenen Artikel.

Ummelden beim Einzug in ein möbliertes Apartment: Was gilt da?

Gerade bei möblierten Apartments fragen sich viele Studierende: Bekomme ich dort überhaupt eine Wohnungsgeberbestätigung? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Auch bei möblierten oder temporären Wohnformen ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung auszustellen [8] – unabhängig davon, ob es sich um eine Kurz- oder Langzeitmiete handelt.

Der Gute Hirte beispielsweise bietet 71 möblierte Apartments in Aachen-West an – in einem denkmalgeschützten neugotischen Kloster von 1886, das zwischen 2018 und 2021 saniert wurde. Die Apartments haben Wohnflächen zwischen 19 und 114 m² und sind je nach Typ voll eingerichtet. Wer dort einzieht, erhält selbstverständlich alle nötigen Unterlagen für die Anmeldung – einschließlich der Wohnungsgeberbestätigung.

Ein praktischer Vorteil von All-in-Mieten (wie sie der Gute Hirte anbietet) beim Ummelden: Du hast eine klar definierte Vertragsadresse und einen professionellen Vermieter, der das Formular kennt und es schnell ausstellt. Das ist ein echter Unterschied zu manchen privaten WG-Vermietern, die die Wohnungsgeberbestätigung noch nie gehört haben. Die aktuellen Preise für die Apartments findest du direkt auf der Apartment-Seite.

Für alle, die noch auf der Suche sind: Einen Überblick über möblierte Wohnoptionen in Aachen gibt es im Artikel Möblierte Wohnung Aachen mieten.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Das Bürgeramt Aachen kennt aus der Praxis eine Handvoll Fehler, die Studierende immer wieder machen. Hier die wichtigsten – damit du nicht in dieselbe Falle tappst.

Fehler 1: Zu lang warten. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs – nicht mit der Schlüsselübergabe oder dem Mietbeginn laut Vertrag. Ziehst du am 1. Oktober ein, endet die Frist am 15. Oktober [7].

Fehler 2: Wohnungsgeberbestätigung vergessen. Klingt simpel, passiert aber ständig. Frag deinen Vermieter am besten schon vor dem Einzug, ob er das Formular kennt – und bitte ihn, es am Übergabetag mitzubringen oder direkt danach auszustellen.

Fehler 3: Ummeldung mit Abmeldung verwechseln. Eine Abmeldung brauchst du nur, wenn du Deutschland verlässt oder in eine Stadt ohne neue Wohnung umziehst. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich einfach an der neuen Adresse an – die alte Meldung wird automatisch aufgehoben [7].

Fehler 4: Rundfunkbeitrag vergessen. Das passiert schnell und fällt oft erst dann auf, wenn Post von der ARD ins Haus flattert [9]. Direkt nach der Ummeldung beim Beitragsservice aktualisieren.

Fehler 5: Zweitwohnungsteuer ignorieren. Behältst du deinen alten Wohnsitz und stellst keinen Befreiungsantrag, kann die Stadt Aachen nachträglich Steuerbescheide schicken [6]. Lieber einmal kurz nachfragen als böse überrascht werden.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich in Aachen umzumelden?

Du hast zwei Wochen Zeit, gerechnet ab dem Tag deines Einzugs. Das schreibt § 17 Bundesmeldegesetz vor [7]. Die Frist gilt sowohl für Zuzüge von außerhalb als auch für Umzüge innerhalb Aachens. Verpasst du sie, riskierst du ein Bußgeld – also am besten direkt in der ersten Woche nach dem Einzug kümmern.

Kann ich die Ummeldung in Aachen auch online erledigen?

Ja, seit April 2025 bietet die Stadt Aachen die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an [3][4]. Dafür brauchst du ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Die Wohnungsgeberbestätigung reichst du als Scan oder Foto ein. Wer keine eID hat oder lieber persönlich vorbeigeht, bucht einen Termin im Serviceportal der Stadt [2].

Muss ich als Student Zweitwohnungsteuer in Aachen zahlen?

Nicht zwingend. Als lediger Student kannst du einen Befreiungsantrag stellen, wenn du deinen Hauptwohnsitz außerhalb Aachens behältst und der Aachener Wohnsitz studienbezogen ist [6]. Den Antrag stellst du beim Bürgeramt – bring deine Immatrikulationsbescheinigung mit. Ohne Antrag kann die Steuer jedoch nachträglich festgesetzt werden, also nicht vergessen.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung und woher bekomme ich sie?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Pflichtdokument, das dein Vermieter nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen muss [8]. Es bestätigt, dass du tatsächlich in die genannte Wohnung eingezogen bist – mit Datum, Adresse und Unterschrift des Vermieters. Ein Musterformular gibt es beim Bürgeramt Aachen. Ohne dieses Dokument ist eine An- oder Ummeldung nicht möglich.

Muss ich nach dem Umzug auch den Rundfunkbeitrag ummelden?

Ja, das musst du selbst erledigen – das Bürgeramt informiert den Beitragsservice nicht automatisch [9]. Die Ummeldung geht schnell online über rundfunkbeitrag.de. Ziehst du in eine WG ein, in der bereits jemand zahlt, kannst du dich unter Umständen befreien lassen – das prüfst du direkt auf der Website des Beitragsservice [9].

Apartments beim Guten Hirten ansehen

Quellen

  1. Stadt Aachen Serviceportal – Wohnsitz: Anmeldung
  2. Stadt Aachen Serviceportal – Wohnsitz: Ummeldung
  3. Stadt Aachen Serviceportal – Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
  4. Stadt Aachen – Wohnsitz an- und ummelden: ab sofort online möglich
  5. Stadt Aachen – Studieren in Aachen
  6. Stadt Aachen – Zweitwohnungssteuersatzung
  7. Bundesmeldegesetz § 17 – Anmeldung, Abmeldung
  8. Bundesmeldegesetz § 19 – Mitwirkung des Wohnungsgebers
  9. Rundfunkbeitrag – Wohnung anmelden